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VET examination board
The VET examination board deals with all questions concerning study and examination achievements in the subject area VET. According to § 45 paragraph 3 sentence 1 NHG and the general examination regulations for Bachelor and Master programs of the University of Osnabrück, the examination board of the department of vocational and business education ensures "that the provisions of the Lower Saxony Higher Education Act (NHG), the basic regulations and the general regulations and these examination regulations for Bachelor and Master programs of the University of Osnabrück as well as the respective program-specific examination regulations" (APO 2014, § 8 paragraph 1) are observed for the study components of VET.
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Sitzungstermine
13.10.2021
Antragsfrist: 06.10.2021
Kontakt
Anfragen und Anträge an den Prüfungsausschuss senden Sie bitte per E-Mail an pruefungsausschuss-bwp@uos.de oder per Post. Bitte beachten Sie, dass die Mitglieder des Prüfungsausschusses keine Möglichkeit haben, Prüfungskonten einzelner Studierenden einzusehen. Sollten Sie Fragen/Anträge zu Prüfungen, zum Prüfungskonto oder der OPIuM-Anmeldung haben, fügen Sie bitte einen aktuellen OPIuM-Auszug bei.
Mitglieder des Prüfungsausschusses
Gruppe der Hochschullehrer:
Jun.-Prof. Silke Lange (Vorsitzende)
Prof. Dr. Dietmar Frommberger (Stellvertretender Vorsitzender)
Prof. Dr. Thomas Bals
Prof. Dr. Ingrid Kunze (Vertretung)
Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter:
Lisa Bertke
Kristina Trampe (Vertretung)
Gruppe der Studierenden:
Maren Grüß
Tom Tönnißen (Vertretung)
Anträge an den Prüfungsausschuss
Anträge an den Prüfungsausschuss sind ausschließlich schriftlich einzureichen; Anträge auf Zulassung zur Abschlussarbeit sind über das Prüfungsamt einzureichen.
Anträge sind grundsätzlich formlos. Für häufig gestellte Anträge (z.B. Antrag auf Anerkennung/Anrechnung; Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit) finden Sie unten entsprechende Formblätter.
Beachten Sie bei der Einreichung eines Antrags, dass alle für die Entscheidung erforderlichen Fakten (mind. Name, Studiengang, Matrikel-Nr., studentische E-Mail-Adresse) und Unterlagen (min. aktueller OPIuM-Auszug) vorliegen. Unvollständige Unterlagen gehen zu Lasten des Antragstellers/der Antragstellerin. Über die Anträge wird im Einzelfall entschieden. Sind Fristen einzuhalten (z. B. bei Prüfungsunfähigkeit), so ist bei einer Entscheidung das Datum des Antragseingangs relevant.
Anmeldung von Studien- und Prüfungsleistungen
Die Anmeldezeiträume werden regelmäßig über die Studierendenverteiler bekannt gegeben.
Rücktritt
Rücktrittsfrist: bis eine Woche vor dem Prüfungstermin
Innerhalb einer Woche vor der Prüfung: unverzügliche Mitteilung der Gründe
Anmeldung zu Seminaren und Vorlesungen
Termine für die Losverteilung der Seminarplätze werden rechtzeitig bekanntgegeben
Dringlichkeitsantrag für Seminarplätze
Wintersemester: 15.09.
Sommersemester: 15.03.
Zulassung zur Abschlussarbeit
Anträge sind jederzeit möglich
Die Antragsstellung erfolgt über das Prüfungsamt.
Anrechnung/Anerkennung von Leistungen
Anträge sind jederzeit möglich
Vorziehen von Leistungen aus dem Masterstudium
Anträge sind jederzeit möglich.
Weitere Informationen aus dem Prüfungsausschuss
Hinweise zu Klausuren
Wichtige Informationen erhalten Sie vor der Klausur von den Prüfenden.